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Gigi

Koblenz

Im Besitz von Thomas

Antwortet zuverlässig

Rental type:

Kastenwagen

Berth:

4 Schlafplätze

Hire type:

Fahrzeug

Pet policy:

Haustiere erlaubt

Auf die Sitze, fertig, los! Bei uns ist alles dabei... Eine ausführliche Einweisung gibt's vor Deiner Tour gratis dazu! Falls unterwegs Fragen auftauchen, wir sind immer für Dich da! Zugegeben: unsere Reisemobile, Gigi, Leonardo, Luigi, Matteo und Giovanni (findest Du auch bei Paul Camper), sehen sich äußerlich sehr ähnlich, bis auf die inneren Werte, denn da liegt der Unterschied. Mit dabei sind: Herd & Spüle, Kühlschrank mit großem Eisfach, Heizung mit Umluft, Klimaanlage im Fahrerhaus, Toilette & Dusche, Warmwasserboiler, Frisch- & Abwassertank, Zusatzbatterie mit Ladegerät, Front- und Seitenscheibenrollos für Fahrerhaus, Radio mit Navi über Android Auto/Apple Car Play, zahlreiche USB Steckdosen im Fahrzeug verteilt, Wasserschlauch und Gießkanne, CEE-Anschlusskabel, sowie eine umfangreiche Küchen-Grundausstattung wie Töpfe, Teller, Bestecke, Küchenwerkzeuge, Kochmesser, Schneidebrett, Dosenöffner, Korkenzieher. Auf Wunsch statten wir Gigi auch mit Sonnensegel/Markise, und auch mit Allwetterreifen und Schneeketten aus! Somit ist auch der Fahrt in den Wintersport keine Grenze gesetzt. Auch Gigi bietet mit einer Länge von rund 6 Metern das Idealmaß für Städtetouren, genauso wie für die große Reise. Zudem ist dieses Längenmaß sehr fährtariffreundlich. Das Fahrzeug bietet viel Licht und Luft dank der Dachluken und Fenstern mit Verdunklungsrollos und Fliegengittern. Die beiden extragroßen Fenster im Heck sind mit Rollos ausgestattet. Wohnbereich Die Dinette ist mit drehbaren Fahrer- und Beifahrersitzen, die sich in den Wohnbereich integrieren, ausgestattet. Geräumiges Ambiente, ausgereiftes Design, mehr Komfort und Vielseitigkeit. Großzügig dimensionierte und ergonomische Hängeschränke mit integrierter LED-Beleuchtung. Die ergonomischen Sitze und der Tisch bieten große Bewegungsfreiheit. Der durchdachte Möbelbau und die offene Fahrerkabine “open Space” ermöglichen eine überragende Bewegungsfreiheit; zusätzlich bieten die Schränke besonders viel Stauraum. Ferner sorgt die Truma Combi4-Heizung auf Wunsch für gemütliche Wärme an Bord. Küche Hier kannst Du dich voll ausleben! Die Küche hat alles, was Du zum Zubereiten leckerer Mahlzeiten benötigst. Die praktische gradlinige Küchenzeile ist mit einem Zweiflammkochfeld mit praktischer Glasabdeckung und mit einer Spüle mit Heiß- und Kalt-Wasserarmatur ausgestattet. Die Vorräte und Geschirr finden ihren Platz in den großen Schubladen, und im modernen Kühlschrank mit Eisfach, bleiben alle Lebensmittel immer frisch, wie eingekauft. Essen auf Rädern kann so lecker sein! Schlafbereich Das große Querbett mit Sleepkomfort-Matratze aus atmungsaktivem Stoff, unterstützt durch die Holzlattenroste, sorgt für ein energiegeladenes Erwachen, hier finden durchaus zwei Erwachsene und ein Kind erholsamen Schlaf. Die großen Fenster und die Dachluke im Heckbereich sind sehr hell und luftig. Die Hängeschränke sind besonders groß und bieten reichlich Platz. Durch das zusätzliche Dinettenbett (ca. 160 × 70 cm) für ein Kind, ist nun ausreichend Platz für 2 Erwachsene und ein bis zwei Kinder. Sollte ein Kind mit auf Tour gehen, ist ein Kinder-Campingstuhl dann auch mit dabei. Bad - ein echter Wellnessbereich Durch das Fenster kommt viel Licht und Luft ins Bad, der Hängeschrank bietet Platz für Deine Beautyprodukte. Eine erfrischende Dusche am Morgen ist der ideale Start in einen tollen Urlaubstag voller Abenteuer. Fahrzeug Das Reisemobil ist gut isoliert und geräuscharm. Gigi bietet einen optimalen Innenschutz, sowohl vor Außentemperaturen, als auch vor Lärm. Form, Ausstattung und Design sorgen für unvergleichlichen Wohnkomfort und Stauraum. Die gesamte Innenraumausstattung ist auf maximale Funktionalität, Modularität und Alltagstauglichkeit ausgelegt. Auf Wunsch statten wir Gigi auch mit Allwetterreifen und Schneeketten aus! Somit ist auch der Fahrt in den Wintersport keine Grenze gesetzt. Hinweis: Alle hier aufgeführten Informationen sowie abgebildete Fotos sind unverbindlich und stellen keine Vertragsgrundlage dar. Super Aktion von 5. Juli – 16. August 2024 | Nur zur Langzeitmiete, mind. 4 Wochen, zum Super-Sonderpreis! Bitte anfragen, und ich mache Dir ein unwiderstehliches Angebot! Miete die Freiheit auf 4 Rädern!

Wichtige Dinge

  • kann ab 25 Jahren gefahren werden
  • Um dieses Fahrzeug fahren zu dürfen, musst du seit mindestens 3 Jahren über die entsprechende Füherscheinklasse verfügen
  • Haustiere erlaubt
  • 4 Schlafplätze
  • Fahrzeug verfügt über Schaltgetriebe
  • 4 Sicherheitsgurte
  • 6 m lang, 2,65 m hoch und 2,05 m breit
  • 7 Tage Mindestmietdauer
  • Du startest in Koblenz

Über den Camper

Marke
XGO
Modell
XVAN 102
Erstzulassung
2023
Länge
6.000,00 mm
Höhe
2.650,00 mm
Schlafplätze
4 im Camper
Sicherheitsgurte
4
Kraftstoffart
Diesel
Kraftstoffverbrauch
0,00 L/100km
Zulässiges Gesamtgewicht
3499.0 kg

Ausstattung

  • Adapter
  • Audio system
  • Auffahrkeile
  • Bluetooth
  • Dachfenster
  • Dusche
  • Elektrische fensterheber
  • Gasherd
  • Heizung
  • Herd
  • Isolierverglasung
  • Kabeltrommel
  • Klimaanlage
  • Kühlschrank
  • Kühlschrank
  • Kühlschrank mit eisfach
  • Line-in
  • Mp3
  • Navi
  • Schränke
  • Servolenkung
  • Sonnensegel
  • Starkstromanschluss
  • Tempomat
  • Toilette
  • Usb
  • Verdunklungsrollos
  • Versorgerbatterie
  • Zentralverriegelung
  • Backofen
  • Beheizbarer wasser- und abwassertank
  • Blu-ray
  • Cd
  • Doppelter boden
  • Dvd
  • Gaskartusche
  • Gefrierschrank
  • Iphone
  • Kaffeemaschine
  • Klappbares sonnendach
  • Kühlbox
  • Ledersitze
  • Luftfederung
  • Markise
  • Mobile campingtoilette
  • Mobiler gaskocher
  • Ofen
  • Originale california ausrüstung
  • Rückfahrkamera
  • Sat-anlage
  • Schneeketten
  • Sitzheizung
  • Solarzellen
  • Tv
  • Vorzelt
  • Wasserkanister
  • Winterreifen

Bettwäsche

  • Betten nicht enthalten

Sicherheitsinformationen

  • Feuerlöscher
  • Feuerlöschdecke
  • Rauchmelder
  • Kohlenmonoxid-detektor
  • Gps tracker

Standort

Thomas's Kastenwagen befindet sich in Koblenz.

Genauen Standort erhalten Sie nach der Buchung.


Verfügbarkeit

Dezember 2025 bis Januar 2026

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Weitere Informationen

Eine ausführliche Einweisung gibt's vor Deiner Tour gratis dazu! Falls unterwegs Fragen auftauchen, sind wir immer für Dich da, wir wünschen Dir schon jetzt eine wunderschöne Zeit!


Sonstige Mietbedingungen

  • 1. Der Mietpreis ergibt sich aus der gültigen Preisliste des Vermieters oder aus einem im besonderen Einzelfall individuell erstellten Angebot des Vermieters. Die Mietdauer errechnet sich aus den Miettagen, wobei der Abhol und der Rückgabetag zusammen als ein Miettag gerechnet werden, oder es gilt eine Sondervereinbarung.
  • 2. Der Mieter verpflichtet sich, die mietvertraglich vereinbarten Übergabe und Rückgabezeiten einzuhalten. In der Regel erfolgt die Übergabe, falls nichts anderes vereinbart wird, in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr und die Rückgabe von 09:00 bis 11:00 Uhr.
  • 3. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises fällig und zahlbar. Der Restbetrag sowie die vereinbarte Kaution sind bei der Abholung des Fahrzeuges zum vereinbarten Übergabezeitpunkt fällig und zahlbar.
  • 4. Der Vermieter verpflichtet sich, für das von ihm vermietete Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt 1.000, € je Schadensfall. Die vom Mieter zu leistende Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall eines Unfalls, in den der Mieter verwickelt ist, für eventuelle Beschädigungen des gemieteten Fahrzeugs sowie fehlende Gegenstände. Die Kaution beträgt 1.500, € (zinslos) und ist in bar oder per Überweisung im voraus zu leisten. Wird das Fahrzeug unbeschädigt und mit vollständiger Ausstattung rechtzeitig zurückgegeben, wird die Kaution bar bzw. per Rücküberweisung zurückgegeben. Die Rückgabe der Kaution entbindet den Mieter jedoch nicht von seiner Haftung für Beschädigungen, die erst nach der Rückgabe des Fahrzeuges und Rückerstattung der Kaution entdeckt werden.
  • 5. Bei berechtigter Inanspruchnahme der Haftpflicht, Teil bzw. Vollkaskoversicherung wird die von dem Mieter geleistete Kaution einbehalten. Die Kaution dient in diesem Falle dazu, die unter Ziffer 4. vereinbarte Selbstbeteiligung des Mieters gegenüber der Versicherung abzudecken. Dies gilt auch bei Einbruchsschäden bzw. bei Diebstahl des gemieteten Fahrzeuges.
  • 6. Fehlende oder beschädigte Gegenstände sowie vom Mieter beschädigte Innenausstattung sind vom Mieter voll zu ersetzen, auch wenn diese Schäden durch Dritte oder mitgeführte Tiere verursacht werden. Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Im Einzelfall kann die Mitnahme eigener Haustiere durch gesonderte Vereinbarung gestattet werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen an dem Fahrzeug vorzunehmen. Das Anbringen von Aufklebern ist zu unterlassen. Dies gilt nicht für Mautplaketten und Zollvignetten sowie sonstige Aufkleber, die auf behördliche oder gesetzliche Anordnung hin angebracht werden müssen. Abgelaufene und ungültige Plaketten und Vignetten müssen entfernt werden. Aufkleber dürfen grundsätzlich nur auf der Windschutzscheibe platziert werden. Für die Entfernung unerlaubt aufgebrachter Aufkleber werden je Plakette pauschal 10, € berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Im Mietpreis sind 225 Km/Tag enthalten, Mehrkilometer berechnen wir mit 0,50 €/Km, bzw. nach Absprache. Der Mieter verpflichtet sich, besonders darauf zu achten, dass Flüssigkeiten wie z. B. Wasser, Diesel, AdBlue, Öl etc., jeweils in den dafür vorgesehenen Tank eingefüllt werden. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich. Durch Verwechseln, können hohe Folgekosten entstehen, die weit über die Kaution hinausgehen und vom Mieter zu tragen sind. Das Rauchen im Fahrzeug ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann dem Mieter eine Grundreinigung (Fahrzeugaufbereitung) in Rechnung gestellt werden. Beim Zurücksetzen des Mietfahrzeuges, muss sich der Mieter von einer Hilfsperson einweisen lassen.
  • 7. Der Vermieter ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Mieter sofort mit der Sicherheitsleistung zu verrechnen. Hierzu gehören insbesondere die Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Beschädigung des gemieteten Fahrzeuges oder wegen Beschädigung oder Verlust des mitvermieteten Zubehörs.
  • 8. Der Mieter überzeugt sich vor der Übernahme des Fahrzeuges davon, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und keinerlei Mängel und Beschädigungen aufweist. Auch überzeugt sich der Mieter davon, dass das zum Fahrzeug gehörende Zubehör vollständig ist. Festgestellte Mängel, Beschädigungen oder fehlendes Zubehör müssen auf dem Übergabeprotokoll vermerkt und von beiden Vertragsparteien durch Unterschrift bestätigt werden.
  • 9. Das Fahrzeug wird vom Vermieter außen wie innen gereinigt übergeben und ist nach Ende der Mietzeit ebenfalls wieder außen wie innen gereinigt an den Vermieter zurückzugeben. Für den Fall nicht durchgeführter Reinigung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter für die unterlassene Innenreinigung 100, € und für die unterlassene Außenreinigung 50, € zu berechnen. Vor der Rückgabe sind Toilette und Abwassertank ordnungsgemäß zu entleeren. Für den Fall nicht ordnungsgemäßer Entleerung wird von dem Vermieter ein Betrag von 150, € berechnet.
  • 10. Sollte das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, ist der Vermieter berechtigt, ein vergleichbares Fahrzeug als Ersatzfahrzeug zu stellen. Ist der im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeugtyp nicht verfügbar, so ist der Vermieter berechtigt, nach Absprache mit dem Mieter, ein Fahrzeug eines anderen Typs als Ersatz zu stellen, soweit dies dem Mieter zuzumuten ist. Wird ein kleineres als das gemietete Fahrzeug gestellt, mindert sich der Mietpreis entsprechend. Der Vermieter ist überdies berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag der Leistung eines Dritten zu bedienen. Sollte der Vermieter die vertraglich vereinbarte Leistung (die Vermietung des Wohnmobiles) nicht mehr erbringen können, erhält der Mieter die vollständige Miete zurückerstattet. Einen darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch kann vom Mieter jedoch nicht geltend gemacht werden. Der Vermieter versucht in einem solchen Fall selbstverständlich alles, um eine Alternative in Form eines adäquaten ErsatzWohnmobiles für den Mieter zu finden. Garantiert werden kann dies jedoch leider nicht.
  • 11. Das Mietobjekt wird vom Mieter am vereinbarten Übergabeort mit vollgetanktem Dieseltank abgeholt und muss am vereinbarten Übergabeort auch wieder mit vollgetanktem Dieseltank zurückgegeben werden. Auf besonderen Wunsch des Mieters kann das Mietobjekt nach vorheriger Vereinbarung und gegen Berechnung überführt werden. Die Kosten für den An und Rücktransport des Mietobjekts werden zusammen mit dem vereinbarten Mietpreis im voraus, spätestens bei der Übergabe, entrichtet. Bei der Überführung auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters haften der Vermieter bzw. die Personen, derer sich der Vermieter insoweit bedient, für dabei auftretende Schäden nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Mietvertrag wird ein Rückgabezeitpunkt verbindlich vereinbart. Wird das Mietobjekt verspätet zurückgegeben und hat der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten, ist der Mieter zum Ersatz sämtlicher dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstehenden Schäden verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er für andere Mieter Ersatzfahrzeuge beschaffen muss oder für einzuräumende Preisnachlässe, wenn für den Folgemieter ein gleichwertiges Fahrzeug nicht beschafft werden kann. Darüber hinaus schuldet der Mieter bei nicht rechtzeitiger Rückgabe für jeden angefangenen Überziehungstag, den das Mietobjekt ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes verspätet zurückgegeben wird, den doppelten Mietpreis pro Tag (entsprechend dem Mietpreis für den letzten vereinbarten Miettag). Als wichtige Gründe gelten die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder technischer Defekt sowie die erhebliche Verletzung oder Erkrankung des Mieters. Nicht als Grund gelten beispielsweise Streiks von Fährpersonal etc., Naturkatastrophen oder öffentlicher Aufruhr sowie Verkehrsstaus. In diesen Fällen obliegt es dem Mieter, durch rechtzeitiges Antreten der Heimreise oder Ändern der beabsichtigten Fahrtroute für eine rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges Sorge zu tragen. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sich die Gefahr einer verspäteten Rückgabe abzeichnet. Bei rechtzeitiger Benachrichtigung des Vermieters besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag zu den normalen Miettarifen zu verlängern, soweit das Fahrzeug nicht bereits mit Anschlussmieten belegt ist. Die Verlängerung der Mietzeit bedarf aber auf jeden Fall der Schriftform.
  • 12. Tritt der Mieter vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, wird ein anteiliger Mietpreis nach folgender Maßgabe fällig: bei Rücktritt von 1 bis 21 Tagen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises, bei Rücktritt von 22 bis 60 Tagen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises, bei Rücktritt von 61 Tagen und mehr vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises. Wird das Fahrzeug von dem Mieter verschuldet oder unverschuldet nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder überhaupt nicht abgeholt, so gilt dies als Rücktritt, wobei für diesen Fall die Zahlung von 80% des Mietpreises als vereinbart gilt. Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für Reiserücktrittskostenversicherungen (ABRV) abzuschließen. Eine solche Versicherung kann über den Vermieter zusammen mit dem Mietvertrag abgeschlossen werden und ist zusammen mit der Anzahlung bei Vertragsabschluss zu zahlen.
  • 13. Auch bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
  • 14. Sollten während der Mietzeit Mängel auftreten, so hat der Mieter den Vermieter umgehend hiervon in Kenntnis zu setzen. Reparaturen dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Vermieters vorgenommen oder in Auftrag gegeben werden. Die Kosten für ohne Einwilligung des Vermieters vorgenommene oder in Auftrag gegebene Reparaturen trägt der Mieter. Die Beweislast, dass der Vermieter nicht zu erreichen war, trifft den Mieter. Schadensersatzansprüche des Mieters sind für den Fall ausgeschlossen, dass ein Fahrzeug währende der Mietzeit repariert werden muss oder ausfällt, es sei denn, dass der Ausfall oder die Reparaturbedürftigkeit vom Vermieter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sind. Für Mangelfolgeschäden, gleich welcher Art, haftet der Vermieter nicht.
  • 15. In dem Mietpreis sind Haftpflicht, Teil und Vollkaskoversicherung enthalten. Kosten für Öl, Treibstoff etc. gehen zu Lasten des Mieters. Die Kosten der Reise bzw. am Urlaubsstandort entstehende Kosten wie Maut/ Strafgebühren, Stand/ Bußgelder etc. trägt ebenfalls der Mieteŕ.
  • 16. Der zugelassene Fahrbereich entspricht ausschließlich dem Gebiet innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union (EU) gehören, entsprechend der „grünen Versicherungskarte“. Andere Länder dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters bereist werden. Kein Versicherungsschutz besteht bei Fahrten in Spannungsgebiete, bzw. Gebiete, von denen man annehmen muss, dass es im Verlauf der Mietdauer zu akuter Gefährdung des Mietobjektes kommen kann.
  • 17. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug lediglich zu Campingzwecken zu nutzen. Untervermietung und Weitergabe an Dritte sind untersagt. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die dem Vermieter infolge eines vertragswidrigen Gebrauchs entstehen.
  • 18. Der Mieter (Fahrer) muss mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, die zum Führen des gemieteten Fahrzeuges vonnöten ist. Die Fahrerlaubnis ist bei Übergabe des Fahrzeuges vorzulegen. Das Fahrzeug darf vom Mieter selbst und von den bei der Anmietung genannten Personen geführt werden. Die Führerscheine und Papiere sämtlicher weiterer Fahrer sind bei der Anmietung vorzulegen. Im Falle eines Unfalles oder sonstigen Schadensfalles, insbesondere im Ausland, hat der Mieter unverzüglich alles erforderliche zu unternehmen, um die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Schädiger nicht zu gefährden. Insbesondere ist der Mieter gehalten, gegenüber der Polizei oder den sonst zuständigen Stellen die erforderlichen Angaben zu machen.
  • 19. Bei Unfällen im In und Ausland ist der Vermieter berechtigt, die Kaution solange zurückzubehalten, bis die Regulierung sämtlicher unfallbedingter Ansprüche des Vermieters abgeschlossen ist.
  • 20. Schadensersatz und sonstige Ansprüche des Mieters sind für den Fall ausgeschlossen, dass ein Fahrzeug während der Mietzeit repariert werden muss oder ausfällt, es sei denn, der Schaden oder der Ausfall sind von dem Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Insbesondere leistet der Vermieter keinen Ersatz für Nichtvermögensschäden wie entgangene Urlaubsfreude etc..
  • 21. Der schriftliche Mietvertrag und die vorliegenden Mietbedingungen geben den Vertragswillen der Vertragspartner vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Buchungszusagen des Vermieters sind bis zum Abschluss des schriftlichen Mietvertrages unverbindlich.
  • 22. Sollten Einzelbestimmungen des Mietvertrages oder der Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Mietvertrages und der Mietbedingungen nicht berührt. Im übrigen tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung vereinbaren wollten.
  • 23. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Gerichtsstand ist, soweit zulässig vereinbart, das für den Sitz des Vermieters örtlich zuständige Gericht.
  • Mieter muss 25 Jahre alt oder älter sein.

Preisgestaltung

Mietpreis
Ab 99,00 € pro Tag

Kaution

Die Parteien vereinbaren, dass eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von 1.500,00 € zu leisten ist. Du kannst die Kaution an Thomas überweisen oder in bar bezahlen, je nachdem was ihr miteinander vereinbart. Sprich einfach direkt mit Thomas darüber.


Stornierungsbedingungen

Moderat

  • 80 % Mietpreiserstattung bis 60 Tage vor deiner Reise
  • 75 % Mietpreiserstattung 59 bis 30 Tage vor deiner Reise
  • 50 % Mietpreiserstattung 29 bis 8 Tage vor deiner Reise
  • 30 % Mietpreiserstattung 7 Tage oder weniger vor deiner Reise
  • Die Servicegebühr von 6.8 % ist nicht erstattungsfähig

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2 Bewertungen

5.0
  • Andrea
    5.0

    Sehr gute Kommunikation mit dem Vermieter und flexibel bei Änderungen.

  • User Avatar
    Wilfried
    5.0

    Freundlicher kompetenter Vermieter. Fahrzeug in sehr gutem Zustand. Absolut Emphelenswert !


Die Person, die dir diesen tollen Camper vermietet

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Im Besitz von ThomasMitglied seit Februar 2020
13 Bewertungen
Camper aus Leidenschaft! Mit rund 30 Jahren Erfahrung stehe ich Dir gern mit Rat und Tat zur Seite.