Super Wohnwagen und toller Vermieter. Alles lief reibungslos und wir hatten einen tollen Urlaub mit unseren zwei Kindern.
Alexander über Prima Klima
Für jedes Klima geeigneter, autarker Familienwohnwagen mit Klimaanlage, Stockbetten und sep. Dusche
AUSSTATTUNG
- Anzahl Schlafplätze: 4
- Bettgröße (LxB cm): 210x140cm, 2x 190x80cm
- Heizung
- abgedunkelte Scheiben
- Verdunklungsrollos
- Vorhänge
- Ausstellfenster
- Dachfenster
- Klimaanlage Wohnbereich
- Versorgerbatterie
- Kabeltrommel
- Adapter
- Tisch innen
- Auffahrkeile
- Schränke
Weitere Ausstattung
Ultraheat, Fußbodenheizung, Markise
Basisdaten
- MarkeSterckeman
- ModellEvolution 496PE
- FahrzeugtypWohnwagen
- Länge6.950 mm
- Breite2.300 mm
- Höhe2.580 mm
- Erstzulassung02.05.2019
- Leergewicht1.250 kg
- Zulässiges Gesamtgewicht1.700 kg
- Stützgewicht100 kg
- StandheizungJa
Mit Wohnwagen reisen
Frage den Vermieter, wenn du deine Anfrage sendest, ob du diesen Wohnwagen ziehen kannst. Für das Fahren eines Wohnwagens müssen die Auto-Anhänger-Kombination und deine Anhängelast stimmen. Prüfe auch nochmal, ob du den passenden Führerschein hast.
Zusätzliche Ausstattungsmerkmale
- Klimaanlage
- Markise
- Deichselträger für 2 Fahrräder
- Separate Dusche
- 10l Wasserboiler Strom/Gas
- Ultraheat (zus. Stromheizung)
- Fußbodenheizung
- 150l-Kühl-/Gefrierkombi
- LED-Beleuchtung
- Komfort-Kaltschaummatratzen
- Überall Fliegengitter
- Queensize-Bett 140x210cm
- Stockbetten 80x190cm (bis 70kg)
- 50l Frischwassertank
- 30l Abwassertank rollbar
- Elektrische Thetford-Toilette
- Gasheizung mit Umluftanlage
- 100 km/h-Zulassung
- 3-Flamm Gasherd
- 6 Steckdosen 220V sowie USB
Kompakter Reisewohnwagen (Baujahr 2019), der wegen seiner Abmessungen und des Gewichts auch von der "Golf-Klasse" gezogen werden kann. Innen bietet er jede Menge Platz für 2 Erwachsene und 2 Kinder oder 2 Erwachsene, die mit viel Gepäck unterwegs sind. Das untere Stockbett ist klappbar, so dass eine von außen zugängliche Heckgarage entsteht. Zu warm oder zu kalt gibt es bei diesem mit Klimaanlage, Ultraheat und Fußbodenheizung ausgestattetem Wohnwagen nicht.
- Markise
- Deichselträger für 2 Fahrräder
- Separate Dusche
- 10l Wasserboiler Strom/Gas
- Ultraheat (zus. Stromheizung)
- Fußbodenheizung
- 150l-Kühl-/Gefrierkombi
- LED-Beleuchtung
- Komfort-Kaltschaummatratzen
- Überall Fliegengitter
- Queensize-Bett 140x210cm
- Stockbetten 80x190cm (bis 70kg)
- 50l Frischwassertank
- 30l Abwassertank rollbar
- Elektrische Thetford-Toilette
- Gasheizung mit Umluftanlage
- 100 km/h-Zulassung
- 3-Flamm Gasherd
- 6 Steckdosen 220V sowie USB
Kompakter Reisewohnwagen (Baujahr 2019), der wegen seiner Abmessungen und des Gewichts auch von der "Golf-Klasse" gezogen werden kann. Innen bietet er jede Menge Platz für 2 Erwachsene und 2 Kinder oder 2 Erwachsene, die mit viel Gepäck unterwegs sind. Das untere Stockbett ist klappbar, so dass eine von außen zugängliche Heckgarage entsteht. Zu warm oder zu kalt gibt es bei diesem mit Klimaanlage, Ultraheat und Fußbodenheizung ausgestattetem Wohnwagen nicht.
Camper-Regeln
Rauchen nicht erlaubt
Tiere nicht erlaubt
Preise je Saison
Standardsaison
Apr - Jun & Sep - Okt
69,00 €/Nacht ab 7 Nächte
99,00 €/Nacht bei Kurzmieten
Wintersaison
Nov - Mär
60,00 €/Nacht ab 7 Nächte
90,00 €/Nacht bei Kurzmieten
Hochsaison
Jul - Aug
75,00 €/Nacht ab 7 Nächte
115,00 €/Nacht bei Kurzmieten
Mietbedingungen
Höhe der Selbstbeteiligung Vollkasko | 1.500 € |
Höhe der Selbstbeteiligung Teilkasko | 1.500 € |
Höhe der Kaution | 1.500 € |
Selbstbeteiligung kann über eine Reiseversicherung reduziert werden. Melde dich gerne direkt bei uns unter info@paulcamper.de
Sonstige Mietbedingungen
Familienwohnwagen mieten
Alexander Klement, Schweriner Straße 14, 34212 Melsungen
Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Wohnwagens
Sehr geehrter Kunde, zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet die Firma Reisemobile Klement - nachstehend „Vermieter” genannt - Wohnwagen zur Miete an. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, denn im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Wohnwagens werden diese Bedingungen zum Inhalt des zustande kommenden Vertrages.
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSINHALT, ANWENDBARES RECHT
1.1 Die nachfolgenden Mietbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt) der Reisemobile Klement (im folgenden "Vermieter" genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB vom Vermieter abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Die AGB vom Vermieter gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Mieters die Vermietung des Wohnwagens an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.
1.2 Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Wohnwagens. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.3 Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651a bis 651i. BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das den Wohnwagen eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
1.4 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.
2. MINDESTALTER, BERECHTIGTE FAHRER
Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheins für das eigene Fahrzeug sowie den angehängten Wohnwagen sein. Dies ist z.B. die Klasse BE. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Eine Vorlage des Führerscheins durch den Mieter und/oder den Fahrer bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnwagens. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 4.5 Anwendung.
3. MIETPREISE, DEREN BERECHNUNG UND MIETDAUER
3.1 Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Die Mehrwertsteuer ist in den Mietpreisen enthalten. Es gelten jeweils die Preise der in der Preisliste ausgewiesenen Saison, in die der gebuchte Mietzeitraum fällt.
Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet, deren Höhe ebenfalls der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Vermieters zu entnehmen ist.
3.2 Die jeweiligen Mietpreise beinhaltet alle gefahrenen Kilometer
3.3 Übernahme- und Rückgabetag werden als 1 Miettag gezählt. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Wohnwagens durch den Mieter und endet bei Rückgabe des Wohnwagens an den Vermieter. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Übergabe des Wohnwagens am ersten Tag zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr und die Rückgabe des Wohnwagens am letzten Miettag zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist keine Anmietung bzw. Rückgabe möglich. Verspätete Übernahmen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, berechtigen den Mieter nicht zur verspäteten Rückgabe.
3.4 Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit um mehr als zwei Stunden berechnet der Vermieter einen zusätzlichen Miettag.
Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter.
3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
3.6 Die Ausstattung der Wohnwagen ist der Internetseite des Vermieters unter
www.familienwohnwagen-mieten.de zu entnehmen.
4. BUCHUNG, UMBUCHUNG, RÜCKTRITT
4.1 Grundriss. Der Vermieter wird sich bemühen, das beim Vertragsabschluss gewählte Fahrzeug zur Anmietung bereitzuhalten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um ein Beispielfahrzeug der gemieteten Kategorie handelt, dessen technische Daten (Maße, Gewichte, etc.) von diesem abweichen können.
4.2 Buchungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter gemäß Ziffer 4.3 bindend
4.3 Nach Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises innerhalb von 8 Tagen fällig. Der Restbetrag muss spätestens 21 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Sollte der Zahlungseingang nicht pünktlich erfolgen, wird dieses als Rücktritt gewertet. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 21 Tage) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Bei Überschreiten dieser Fristen durch den Mieter ist der Vermieter an die Buchung nicht mehr gebunden. In diesem Fall sind die Stornogebühren gemäß Ziffer 4.5, jedoch mindestens 100 Euro zu zahlen.
4.4 Die dem Mieter bestätigte Buchung kann kostenfrei umgebucht werden, soweit beim Vermieter anderweitig freie Kapazitäten vorhanden sind.
4.5 Bei Rücktritt von der verbindlichen Buchung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig:
Rücktritt bis zu 50 Tagen vor dem 1. Miettag 20% des Mietpreises,
vom 49. bis 15. Tag vor dem 1. Miettag 50% des Mietpreises,
ab dem 14. Tag vor dem 1. Miettag: 85% des Mietpreises,
am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges: 90% des Mietpreises.
Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht möglich. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KAUTION
5.1 Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 21 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekannt zu gebendes Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein. Sofern der Mieter diese Frist überschreitet, ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden und kann den Vertrag einseitig stornieren. In diesem Fall sind Stornogebühren gemäß Ziffer 4.5 zu zahlen.
5.2 Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 21 Tage) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
5.3 Evtl. Versicherungsprämien z.B. für Urlaubs-Schutz-Paket, Reiserücktrittskosten-Versicherungen oder Fährversicherungen werden evtl. durch die jeweiligen Anbieter in Rechnung gestellt.
5.4 Eine Kaution von 1.500 Euro ist spätestens eine Woche vor Fahrzeugübernahme vorab zu überweisen. Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn neben der im Voraus zu bezahlenden Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt
5.5 Der Vermieter wird nach Rückgabe des Fahrzeugs - unter Berücksichtigung der Ansprüche aus dem Mietvertrag - die Kaution abrechnen und den verbleibenden Betrag innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung ausbezahlen. (siehe auch 6.2). Die Abrechnung der Kaution im Schadensfall kann jedoch einige Wochen in Anspruch nehmen.
6. ÜBERGABE, RÜCKNAHME
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Einweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Hierbei wird ein ausführliches Übergabe-Protokoll erstellt. Der Vermieter kann die Übergabe des Wohnwagens verweigern bis die Einweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus entstehende Kosten zu tragen.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Wohnwagens gemeinsam mit dem Vermieter eine abschließende Sichtprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen. Hierbei wird ein vorläufiges Rückgabe-Protokoll erstellt, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Danach nimmt der Vermieter eine abschließende technische Überprüfung des Fahrzeugs spätestens am nächsten Arbeitstag (Mo - Fr) vor. Danach wird der Vermieter die Kaution abrechnen.
6.3 Übergaben von Wohnwagen erfolgen generell nach vorheriger Vereinbarung. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet.
6.4 Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter.
6.5 Der Abwassertank und die Toilettenkassette sind durch den Mieter vollständig zu entleeren. Anderenfalls berechnet der Vermieter eine Entleerungspauschale für den Abwassertank in Höhe von 50 Euro und für die Toilettenkassette 149 Euro.
6.6 Der Mieter erhält bei Übergabe ein innen gereinigten Wohnwagen. Der Wohnwagen ist im selben Zustand gereinigt wieder abzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter für die Innenreinigung eine Gebühr in Höhe von mindestens 199 Euro.
7. VERBOTENE NUTZUNGEN, SORGFALTS- UND OBHUTSPFLICHT
7.1 Dem Mieter ist es untersagt, den Wohnwagen zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zu verwenden. Auch die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist untersagt. Dem Mieter ist es ebenso untersagt, den
Wohnwagen zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden. Auch untersagt sind: eine Weitervermietung oder eine gewerbliche Personenbeförderung; eine sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
7.2 Der Wohnwagen ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Reifendruck, ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
7.3 Alle Wohnwagen sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen in den Wohnwagen ist grundsätzlich verboten. Wird im Fahrzeug trotz Rauchverbotes geraucht, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 750 Euro erhoben.
7.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nicht möglich. Wenn nachweislich Tiere mitgenommen wurden, berechnen wir hierfür eine Gebühr von 500 Euro.
8. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN
8.1 Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird. Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Diebstahl- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Die Haftungsreduzierung der Versicherung entfällt, wenn keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt ist.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und eventueller Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter trägt die Verantwortung, dem Vermieter diesen Unfallbericht schnellstmöglich zukommen zu lassen.
9. AUSLANDSFAHRTEN
Auslandsfahrten sind nur in die Länder erlaubt, die auf der Grünen Versicherungskarte des jeweiligen Wohnwagens angegeben sind. Fahrten außerhalb der aufgeführten Länder sowie Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind grundsätzlich verboten.
10. MÄNGEL DES WOHNWAGENS
10.1 Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.
10.2 Der Vermieter haftet insbesondere nicht für die vom Mieter zu verantwortende Mängel, die durch unsachgemäße Benutzung des Wohnwagens und dessen technischer Einrichtungen herbeigeführt wurden.
10.3 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Wohnwagen oder seiner Ausstattung hat der Mieter noch während der Mietzeit schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen.
11. REPARATUREN, ERSATZFAHRZEUG
11.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnwagens während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150 Euro ohne weiteres in Auftrag gegeben werden. Größere Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gem. Ziffer 12 für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.
11.2 Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur und lässt der Mieter diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische Gegebenheiten, die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.
11.3 Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit einen gleichwertigen Ersatzwohnwagen zur Verfügung zu stellen.
Stellt der Vermieter einen gleichwertigen Ersatzwohnwagen zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
12. HAFTUNG DES MIETERS, KASKOVERSICHERUNG
12.1 Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1.500 Euro sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Schadensfall von der Haftung freistellen.
12.2 Die Haftungsfreistellung aus Ziffer 12.1 entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
12.3 Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:
- wenn Schäden aufgrund Drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden.
- wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht.
- wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziffer 8 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt.
- wenn der Mieter sonstige Pflichten aus Ziffer 8 verletzt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt.
- wenn Schäden auf einer nach Ziffer 7.1 verbotenen Nutzung beruhen.
- wenn Schäden auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7.2 beruhen.
- wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat.
- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StVO Zeichen 264) beruhen.
- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen.
12.4 Zur zügigen Abwicklung kann der Vermieter entstandene Schäden über Kostenvoranschläge abrechnen. Sofern der Mieter die Abwicklung des Schadens über eine Rechnung verlangt, sind Mietausfallkosten für die Standzeit des Fahrzeugs vom Mieter zu tragen. Reparaturkosten durch den Vermieter werden mit 80 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
12.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Der Mieter trägt etwaige anfallende Mautgebühren.
12.6 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
13. SPEICHERUNG UND WEITERGABE VON PERSONENDATEN
13.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert.
13.2 Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder der gemietete Wohnwagen nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen.
Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. Verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen und ähnlichem.
14. GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.
Alexander Klement, Schweriner Straße 14, 34212 Melsungen
Allgemeine Mietbedingungen für die Anmietung eines Wohnwagens
Sehr geehrter Kunde, zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen bietet die Firma Reisemobile Klement - nachstehend „Vermieter” genannt - Wohnwagen zur Miete an. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, denn im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Wohnwagens werden diese Bedingungen zum Inhalt des zustande kommenden Vertrages.
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSINHALT, ANWENDBARES RECHT
1.1 Die nachfolgenden Mietbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt) der Reisemobile Klement (im folgenden "Vermieter" genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB vom Vermieter abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt. Die AGB vom Vermieter gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Mieters die Vermietung des Wohnwagens an den Mieter vorbehaltlos vornimmt.
1.2 Gegenstand des Vertrags mit dem Vermieter ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Wohnwagens. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.3 Zwischen dem Vermieter und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651a bis 651i. BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das den Wohnwagen eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet. Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.
1.4 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter sind schriftlich zu treffen.
2. MINDESTALTER, BERECHTIGTE FAHRER
Der Fahrer muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines in Deutschland gültigen Führerscheins für das eigene Fahrzeug sowie den angehängten Wohnwagen sein. Dies ist z.B. die Klasse BE. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen das Mietfahrzeug führen, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Eine Vorlage des Führerscheins durch den Mieter und/oder den Fahrer bei Anmietung und/oder im Zeitpunkt der Übernahme ist Voraussetzung für die Übergabe des Wohnwagens. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Kann weder im vereinbarten Übernahmezeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen Nachfrist der Führerschein vorgelegt werden, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Es finden die Stornobedingungen der Ziffer 4.5 Anwendung.
3. MIETPREISE, DEREN BERECHNUNG UND MIETDAUER
3.1 Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste des Vermieters. Die Mehrwertsteuer ist in den Mietpreisen enthalten. Es gelten jeweils die Preise der in der Preisliste ausgewiesenen Saison, in die der gebuchte Mietzeitraum fällt.
Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet, deren Höhe ebenfalls der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Vermieters zu entnehmen ist.
3.2 Die jeweiligen Mietpreise beinhaltet alle gefahrenen Kilometer
3.3 Übernahme- und Rückgabetag werden als 1 Miettag gezählt. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Wohnwagens durch den Mieter und endet bei Rückgabe des Wohnwagens an den Vermieter. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Übergabe des Wohnwagens am ersten Tag zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr und die Rückgabe des Wohnwagens am letzten Miettag zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist keine Anmietung bzw. Rückgabe möglich. Verspätete Übernahmen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, berechtigen den Mieter nicht zur verspäteten Rückgabe.
3.4 Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit um mehr als zwei Stunden berechnet der Vermieter einen zusätzlichen Miettag.
Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter.
3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
3.6 Die Ausstattung der Wohnwagen ist der Internetseite des Vermieters unter
www.familienwohnwagen-mieten.de zu entnehmen.
4. BUCHUNG, UMBUCHUNG, RÜCKTRITT
4.1 Grundriss. Der Vermieter wird sich bemühen, das beim Vertragsabschluss gewählte Fahrzeug zur Anmietung bereitzuhalten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um ein Beispielfahrzeug der gemieteten Kategorie handelt, dessen technische Daten (Maße, Gewichte, etc.) von diesem abweichen können.
4.2 Buchungen sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter gemäß Ziffer 4.3 bindend
4.3 Nach Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtmietpreises innerhalb von 8 Tagen fällig. Der Restbetrag muss spätestens 21 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Sollte der Zahlungseingang nicht pünktlich erfolgen, wird dieses als Rücktritt gewertet. Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 21 Tage) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Bei Überschreiten dieser Fristen durch den Mieter ist der Vermieter an die Buchung nicht mehr gebunden. In diesem Fall sind die Stornogebühren gemäß Ziffer 4.5, jedoch mindestens 100 Euro zu zahlen.
4.4 Die dem Mieter bestätigte Buchung kann kostenfrei umgebucht werden, soweit beim Vermieter anderweitig freie Kapazitäten vorhanden sind.
4.5 Bei Rücktritt von der verbindlichen Buchung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig:
Rücktritt bis zu 50 Tagen vor dem 1. Miettag 20% des Mietpreises,
vom 49. bis 15. Tag vor dem 1. Miettag 50% des Mietpreises,
ab dem 14. Tag vor dem 1. Miettag: 85% des Mietpreises,
am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeuges: 90% des Mietpreises.
Eine Reduzierung des Mietzeitraumes nach erfolgter Buchung ist nicht möglich. Die Gestellung eines Ersatzmieters ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters möglich. Dieser kann die Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, KAUTION
5.1 Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 21 Tage vor Mietbeginn auf einem dem Mieter bekannt zu gebendes Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein. Sofern der Mieter diese Frist überschreitet, ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden und kann den Vertrag einseitig stornieren. In diesem Fall sind Stornogebühren gemäß Ziffer 4.5 zu zahlen.
5.2 Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 21 Tage) ist der gesamte Mietpreis sofort fällig.
5.3 Evtl. Versicherungsprämien z.B. für Urlaubs-Schutz-Paket, Reiserücktrittskosten-Versicherungen oder Fährversicherungen werden evtl. durch die jeweiligen Anbieter in Rechnung gestellt.
5.4 Eine Kaution von 1.500 Euro ist spätestens eine Woche vor Fahrzeugübernahme vorab zu überweisen. Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn neben der im Voraus zu bezahlenden Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt
5.5 Der Vermieter wird nach Rückgabe des Fahrzeugs - unter Berücksichtigung der Ansprüche aus dem Mietvertrag - die Kaution abrechnen und den verbleibenden Betrag innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung ausbezahlen. (siehe auch 6.2). Die Abrechnung der Kaution im Schadensfall kann jedoch einige Wochen in Anspruch nehmen.
6. ÜBERGABE, RÜCKNAHME
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Einweisung durch den Vermieter teilzunehmen. Hierbei wird ein ausführliches Übergabe-Protokoll erstellt. Der Vermieter kann die Übergabe des Wohnwagens verweigern bis die Einweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des Mieters Verzögerungen bei der Übergabe, hat er daraus entstehende Kosten zu tragen.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, bei Rückgabe des Wohnwagens gemeinsam mit dem Vermieter eine abschließende Sichtprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen. Hierbei wird ein vorläufiges Rückgabe-Protokoll erstellt, das vom Vermieter und dem Mieter zu unterzeichnen ist. Danach nimmt der Vermieter eine abschließende technische Überprüfung des Fahrzeugs spätestens am nächsten Arbeitstag (Mo - Fr) vor. Danach wird der Vermieter die Kaution abrechnen.
6.3 Übergaben von Wohnwagen erfolgen generell nach vorheriger Vereinbarung. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet.
6.4 Betriebskosten während der Mietdauer trägt der Mieter.
6.5 Der Abwassertank und die Toilettenkassette sind durch den Mieter vollständig zu entleeren. Anderenfalls berechnet der Vermieter eine Entleerungspauschale für den Abwassertank in Höhe von 50 Euro und für die Toilettenkassette 149 Euro.
6.6 Der Mieter erhält bei Übergabe ein innen gereinigten Wohnwagen. Der Wohnwagen ist im selben Zustand gereinigt wieder abzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter für die Innenreinigung eine Gebühr in Höhe von mindestens 199 Euro.
7. VERBOTENE NUTZUNGEN, SORGFALTS- UND OBHUTSPFLICHT
7.1 Dem Mieter ist es untersagt, den Wohnwagen zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests zu verwenden. Auch die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen ist untersagt. Dem Mieter ist es ebenso untersagt, den
Wohnwagen zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind, zu verwenden. Auch untersagt sind: eine Weitervermietung oder eine gewerbliche Personenbeförderung; eine sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.
7.2 Der Wohnwagen ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Reifendruck, ist zu überwachen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
7.3 Alle Wohnwagen sind Nichtraucherfahrzeuge. Das Rauchen in den Wohnwagen ist grundsätzlich verboten. Wird im Fahrzeug trotz Rauchverbotes geraucht, wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 750 Euro erhoben.
7.4 Die Mitnahme von Haustieren ist nicht möglich. Wenn nachweislich Tiere mitgenommen wurden, berechnen wir hierfür eine Gebühr von 500 Euro.
8. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN
8.1 Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird. Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Diebstahl- oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Die Haftungsreduzierung der Versicherung entfällt, wenn keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt ist.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und eventueller Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter trägt die Verantwortung, dem Vermieter diesen Unfallbericht schnellstmöglich zukommen zu lassen.
9. AUSLANDSFAHRTEN
Auslandsfahrten sind nur in die Länder erlaubt, die auf der Grünen Versicherungskarte des jeweiligen Wohnwagens angegeben sind. Fahrten außerhalb der aufgeführten Länder sowie Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind grundsätzlich verboten.
10. MÄNGEL DES WOHNWAGENS
10.1 Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.
10.2 Der Vermieter haftet insbesondere nicht für die vom Mieter zu verantwortende Mängel, die durch unsachgemäße Benutzung des Wohnwagens und dessen technischer Einrichtungen herbeigeführt wurden.
10.3 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Wohnwagen oder seiner Ausstattung hat der Mieter noch während der Mietzeit schriftlich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen.
11. REPARATUREN, ERSATZFAHRZEUG
11.1 Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Wohnwagens während der Mietdauer zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150 Euro ohne weiteres in Auftrag gegeben werden. Größere Reparaturen dürfen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter gem. Ziffer 12 für den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden.
11.2 Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zur Erforderlichkeit einer derartigen Reparatur und lässt der Mieter diesen nicht eigenständig beheben, hat der Mieter den Vermieter den Mangel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Landesspezifische Gegebenheiten, die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters.
11.3 Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist absehbar, dass der Gebrauch unangemessen lange verhindert oder entzogen sein wird, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter in angemessener Zeit einen gleichwertigen Ersatzwohnwagen zur Verfügung zu stellen.
Stellt der Vermieter einen gleichwertigen Ersatzwohnwagen zur Verfügung, ist eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. II Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
12. HAFTUNG DES MIETERS, KASKOVERSICHERUNG
12.1 Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1.500 Euro sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Schadensfall von der Haftung freistellen.
12.2 Die Haftungsfreistellung aus Ziffer 12.1 entfällt, wenn der Mieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
12.3 Darüber hinaus haftet der Mieter bei schuldhafter Verursachung in folgenden Fällen:
- wenn Schäden aufgrund Drogen- oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit verursacht wurden.
- wenn der Mieter oder der Fahrer, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, Unfallflucht begeht.
- wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung aus Ziffer 8 bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt.
- wenn der Mieter sonstige Pflichten aus Ziffer 8 verletzt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt.
- wenn Schäden auf einer nach Ziffer 7.1 verbotenen Nutzung beruhen.
- wenn Schäden auf der Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 7.2 beruhen.
- wenn Schäden durch einen unberechtigten Fahrer verursacht werden, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat.
- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Höhe, StVO Zeichen 265, Breite StVO Zeichen 264) beruhen.
- wenn Schäden auf einer Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen beruhen.
12.4 Zur zügigen Abwicklung kann der Vermieter entstandene Schäden über Kostenvoranschläge abrechnen. Sofern der Mieter die Abwicklung des Schadens über eine Rechnung verlangt, sind Mietausfallkosten für die Standzeit des Fahrzeugs vom Mieter zu tragen. Reparaturkosten durch den Vermieter werden mit 80 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
12.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, diese beruhen auf einem Verschulden des Vermieters. Der Mieter trägt etwaige anfallende Mautgebühren.
12.6 Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
13. SPEICHERUNG UND WEITERGABE VON PERSONENDATEN
13.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine persönlichen Daten speichert.
13.2 Der Vermieter darf diese Daten an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder der gemietete Wohnwagen nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen.
Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. Verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen und ähnlichem.
14. GERICHTSSTAND
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.
Stornierungsbedingungen
Streng
Diese:r Vermieter:in hat folgende Bedingungen festgelegt, wenn du die Buchung stornierst:
- 25 % Mietpreiserstattung bis 30 Tage vor deiner Reise
- 15 % Mietpreiserstattung 29 bis 8 Tage vor deiner Reise
- 5 % Mietpreiserstattung 7 Tage oder weniger vor deiner Reise
Die Servicegebühr von 5 % ist nicht erstattungsfähig.
- Voll - und Teilkaskoversicherung
- Haftpflichtversicherung
- 24h Pannenschutzbrief
- Interieurschutz
6 Erfahrungsberichte
Ramona Maikranz
Aug.. 2023
Markus Jung
Aug.. 2023
Gut gepflegeter und leichter Wohnwagen, Anfragen werden vom Vermieter schnell und freundlich beantwortet - Vielen Dank für Alles :-)
Sven Knieps
Jan.. 2021
Sehr freundlich, super Wohnwagen.
Wirklich top. Vielen Dank nochmal.
Wirklich top. Vielen Dank nochmal.
Matthias Raczing
Juli. 2020
Wohnwagen fast neu, toller Urlaub, alles bestens
Thomas Rischen
Juli. 2020
Alles hat problemlos geklappt. Der Wagen entsprach genau der Beschreibung. Wir fanden gut, dass man elektrisch oder mit Gas heizen kann. Sehr angenehm ist die Fußbodenheizung und die Klimaanlage. Wir waren sehr zufrieden.
Silke Schäfer-Kanzler
Sep.. 2019
Kommunikation vorab problemlos, Übergabe und Rückgabe sehr sorgfältig und nett - auch Wohnwagen-Neulinge brauchen keine Angst haben, es ist an alles gedacht.. Der Wohnwagen selbst ist für 2 Erwachsene und 2 Kinder platzmäßig perfekt 👍🏻 Wir hatten einen tollen Urlaub, jederzeit wieder! Volle Weiterempfehlung!
Vermieter:in: Alexander
Mitglied seit September 2023
Durch PaulCamper geprüft
Antwortzeit: keine Angabe
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