Camping in Frankreich – Auf was du achten musst

# Camping

Laut Statistiken bevorzugen allein in Deutschland rund 11 Millionen Menschen den Camping- beziehungsweise Caravaningurlaub. Das Camping in Frankreich liegt hinter Deutschland und Italien auf Platz drei der beliebtesten Wohnmobilziele. Allerdings solltest du einige Details beim Camping in Frankreich beachten. Es bestehen zahlreiche länderspezifische Unterschiede, die bei der Planung und Einreise nach Frankreich dringend beachtet werden sollten, um hohen Geldstrafen sowie anderen Problemen aus dem Wege zu gehen. Fehlt dir noch ein Camper zu deinem Urlaubsglück, kannst du hier ein Wohnmobil mieten.

Camping in Frankreich – Das solltest Du bei der Planung beachten

Um problemlos und bestenfalls auch kostengünstig deine Reise zum Camping in Frankreich anzutreten, sind einige Aspekte zu berücksichtigen.

Mautgebühren in Frankreich

Die Autobahnbenutzung unterliegt in Frankreich größtenteils der Mautpflicht. Die Gebühren sind unterschiedlich hoch, da die Mautstellen (französisch: péages) von verschiedenen Gesellschaften geführt werden. Abhängig ist die Mautgebühr zudem von der jeweiligen Nutzungsstrecke und der Fahrzeugklasse beziehungsweise Fahrzeuggröße. Einige mautfreie Strecken sind vorhanden, welche je nach Reiseziel bares Geld sparen lassen. An den Mautstellen kannst du meist bar oder mit Kreditkarte bezahlen.

Autobahn mit Autos und LKWs, Weizenfeld, Straßenschild

Dokumente für Camping in Frankreich

Wohnwagenanhänger benötigen in Frankreich in jeder Größe eine eigenständige Versicherungspflicht. Eine grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug ist nicht gesetzlich für das Fahren und Camping in Frankreich notwendig. Hilfreich kann diese dennoch sein, wenn sich beispielsweise bei einem Unfall die französische Polizei oder der Unfallgegner vom Versicherungsschutz überzeugen möchte und der deutschen Sprache nicht mächtig sind. Auf der grünen internationalen Versicherungskarte stehen alle notwendigen Informationen auch in Französisch vermerkt.

Sehr wichtig sind vor allem Ausweispapiere, Führerschein und Fahrzeug- und/oder Wohnanhängerpapiere. Sind Extras angebracht, wie zum Beispiel ein Fahrradhalter, ist eine Bescheinigung erforderlich, aus welcher hervorgeht, dass es sich um ein CE-geprüftes sowie für den Straßenverkehr zugelassenes Zubehör handelt.

Zudem solltest du für das Camping in Frankreich wissen, dass Führerscheine für siebzehnjährige Fahrer keine Gültigkeit besitzen. Alle anderen EU-Führerscheine und in Deutschland ausgestellten Führerscheine sind gültig und bei der Einreise mitzuführen. Mit den alten deutschen Führerscheinen gibt es allerdings manchmal Diskussionen bei polizeilichen Kontrollen. Lass dich davon nicht aus der Ruhe bringen. Laut Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG der EU-Kommission sind alle „in einem EU-Land gültig erworbenen nationalen Führerscheine gegenseitig anzuerkennen“. Möchtest du auf Nummer sicher gehen, kannst du bei der Kontrolle einen Ausdruck der Vereinbarung in der jeweiligen Landessprache vorzeigen.  Alternativ kannst du deinen alten Führerschein auch gegen die EU-Plastikkarte tauschen. Damit gehst du möglichen Beanstandungen aus dem Weg.

Umweltzonen in Frankreich 

Falls du beim Camping in Frankreich den Stadtautobahnring in Paris nutzt, musst du dir die sogenannte „Crit’Air“ Plakette vorab beschaffen, da hier eine Umweltzone besteht und nur bestimmte Fahrzeuge verkehren dürfen. Je nach Emissionswert deines Wohnmobils oder Zugfahrzeugs können weitere Durchfahr- und Parkeinschränkungen gegeben sein. Ist dein Wohnmobil älter als Baujahr 1997, wirst du dir einen anderen Fahrweg suchen müssen. Eine Plakette bekommst du dann nicht ausgehändigt. Diese gibt es hier zu beantragen.

Die deutsche Umweltplakette reicht nicht aus. Wohnmobile bis zu 3,5 t werden wie PKW behandelt, schwerere Wohnmobile wie LKW. Wohnmobile mit einem Gewicht von über 3,5 t bekommen eine Umweltplakette, wenn sie nach dem 01.10.2001 erstmalig zugelassen wurden. Da die Plakette online beantragt und per Post verschickt wird, ist es ratsam, dass du früh genug damit beginnst.

Die Umweltzonen Frankreichs befinden sich in Paris, Grenoble, Lille, Toulouse, Straßbourg und Lyon.

Wenn du für das Camping in Frankreich einen Campingplatz ansteuern möchtest, ist es vorteilhaft, wenn du dir zuvor die Camping Card International, kurz CCI, besorgst. Diese wird auf zahlreichen Campingplätzen verlangt.

Mitzuführende Gegenstände für die Frankreich-Reise

Beim Camping in Frankreich und dem Grenzübertritt sind ein Warndreieck, eine Warnweste mit Reflektoren und CE-Zertifizierung sowie ein Alkoholtester mitzuführen. Dies sind Gegenstände, die du verpflichtet bist, mitzuführen. Kommst du in eine Kontrolle oder kannst im Notfall diese Dinge nicht vorweisen, drohen empfindliche Bußgelder in Frankreich.

Der Alkoholtester hat die französische NF-Zertifizierung zu besitzen. Erhältlich sind diese kurz vor und nach dem Grenzübergang an Raststätten und in jeder französischen Apotheke.

Ersatzglühbirnen mitzuführen ist eine gute Idee, denn sollte ein Licht am Fahrzeug, dem Wohnwagen oder dem Wohnmobil ausfallen und von der Polizei entdeckt werden, wird dir die Weiterfahrt untersagt, bis alle Leuchten wieder funktionsfähig sind.

Beim Camping in Frankreich wird dir auch empfohlen, einen Adapter für das französische Stromnetz mitzuführen. Dieser weist in der Regel 220 Volt bei 50 Hertz auf und zahlreiche Campingplätze verfügen nicht über EURO-CEE-Steckverbindungen.

Mit dem Campinganhänger oder Wohnmobil auf Frankreichs Straßen unterwegs

Erhebliche Unterschiede finden sich beim Camping in Frankreich auch bei der Straßennutzung. Um hohen Bußgeldern oder gar Fahrzeug- und Anhängerkonfiszierungen zu entgehen, solltest du dich strikt an die französische Straßenverkehrsordnung halten. Wenn du aber all diese Tipps befolgst und weißt, wie schnell du mit deinem Fahrzeug auf welchen Straßen fahren darfst, kann dir nichts passieren.

Frankreich Straßenschilder

Tempolimits in Frankreich

Innerhalb von Ortschaften gilt für alle Fahrzeuge Tempolimit 50, ganz gleich ob Fahrzeug mit Wohnanhänger oder Wohnmobil.

Außerhalb von Ortschaften ist die Höchstgeschwindigkeit für Gespann-Fahrzeuge und leichte Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf 80 Kilometer pro Stunde beschränkt. Schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterliegen einer Höchstgeschwindigkeit von 80 Kilometer pro Stunde. Letzteres betrifft auch Gespanne, welche zusammen über 3,5 Tonnen auf die Waage bringen.

Auf Schnellstraßen darfst du mit dem Zugwagen mit Wohnwagenanhänger sowie einem Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen 110 Kilometer pro Stunde fahren. Für schwere Wohnmobile mit über 3.5 Tonnen sind nur 100 Kilometer pro Stunde erlaubt. 100 Kilometer pro Stunde sind übrigens auch dann verpflichtend, wenn du deinen Führerschein weniger als drei Jahre besitzt oder du bei Regen oder anderer Niederschlagsart fährst.

Fahrzeuge, die mit Wohnanhänger insgesamt ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 3,5 Tonnen nicht überschreiten und ebenso leichte Wohnmobile dürfen auf den Autobahnen höchstens 130 Kilometer pro Stunde fahren. Bei über 3,5 Tonnen liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen bei 110 Kilometer pro Stunde für Wohnmobile und 90 Kilometer pro Stunde für Fahrzeuge mit Wohnwagenanhänger.

Alkohol im Straßenverkehr

Beim Camping in Frankreich solltest du in punkto Alkoholkonsum die Promillegrenze von 0,5 beachten. Übrigens bist du als Fahrzeugführer sogar dazu verpflichtet, einen Alkoholtest im Fahrzeug mitzuführen.

Besitzt du deinen Führerschein weniger als drei Jahre, giltst du in Frankreich als Fahranfänger und hast eine Promillegrenze von maximal 0,2 einzuhalten.

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Camping in Frankreich – Halten und Parken

Auch die Halte- und Parken-Kennzeichnungen sind in Frankreich anders als in Deutschland: Blaue Markierungen weisen auf ein begrenztes Halte- und Parkverbot hin. Meist handelt es sich bei den sogenannten „Zones Bleues“ um Parken mit Parkscheibe, Anliegerausweis oder kostenpflichtigen Parkschein.

Beim Camping in Frankreich solltest du bei Wohnmobil und Zugfahrzeug mit Hänger darauf achten, dass alle äußeren Fahrzeugteile nicht die Park- und Haltelinien überschreiten. In Frankreich wird darauf penibel geachtet und bei Verstoß mit hohen Geldstrafen geahndet.

Gelbe, unterbrochene Streifenmarkierungen am Straßen- oder Bordsteinrand weisen auf ein Parkverbot hin. Sind die gelben Streifen durchgezogen, besteht ein absolutes Halte- und Parkverbot.

Parken darfst du nicht in Tunneln oder unter Unterführungsanlagen. Verboten ist zudem das Halten und Parken unter Brücken.

Bei Verstößen der Halte- und Parkregelungen reagiert das französische Ordnungsamt mit empfindlich hohen Geldstrafen, wenn das Fahrzeug nicht sogar abgeschleppt wird. Wohnwagen mit Zugfahrzeug und Wohnmobile haben in der Regel die Autokralle zu erwarten.

Gorge du Verdon Frakreich Wohnmobil Parken

Fahrverbote in Frankreich

Beim Camping in Frankreich wirst du dich mit einem schweren Wohnmobil über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht an die Fahrverbotszeiten zu halten haben. Diese bestehen grundsätzlich im gesamten Straßennetz Frankreichs von Samstags bis Sonntags insgesamt 24 Stunden, von 22 Uhr bis 22 Uhr, wie auch vor und an Feiertagen.

Während der Sommermonate zwischen Ende Juli und Ende August sind dann für dich und dein Wohnmobil über 7,5 Tonnen das gesamte Straßennetz auch Samstags von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends nicht befahrbar.

Benutzen von Elektronikgeräten

Wenn du zum Camping in Frankreich mit dem Wohnmobil oder dem Wohnwagen unterwegs bist, darfst du auf keinen Fall ein Radarwarngerät im Fahrzeug haben. Dies ist streng verboten und wird bei Entdecken beschlagnahmt – wenn es fest eingebaut ist, wird das gesamte Fahrzeug eingezogen. Wenn du über ein Navigationsgerät mit POI-Radarwarnfunktion besitzt, solltest du dieses spätestens vor dem französischen Grenzaustritt ab- oder ausbauen.

Musik darfst du natürlich im Wohnmobil auf der Reise zum Camping in Frankreich hören, aber Kopfhörer sowie eine zu hohe Lautstärke sind verboten.

Das Telefonieren ist dir nur in Verbindung mit einer Freisprechanlage und externen Lautsprechern sowie Mikrofon in deinem Fahrzeug oder Wohnmobil erlaubt. Headsets oder Ähnliches sind auf Frankreichs Straßen verboten.

Sonstige Handlungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Bist du auf der Autobahn oder Schnellstraße mit dem Fahrzeug liegengeblieben oder in einen Unfall verwickelt, bist du verpflichtet, vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug eine Warnweste anzuziehen. Das bedeutet, dass diese griffbereit im Fahrzeuginneren zu liegen hat.

Ein Warndreieck ist zwar Pflicht, aber sollte dich und/oder andere Verkehrsteilnehmer das Aufstellen einer besonders gefährlichen Situation aussetzen, solltest du nach französischem Straßenverkehrsrecht auf das Aufstellen verzichten.

Wenn du in Frankreich mit losem Schuhwerk wie beispielsweise Flip-Flops dein Fahrzeug fährst, riskierst du ein Bußgeld.

Bußgelder machen das Camping in Frankreich teuer

Das alles schreiben wir so ausführlich, denn: Wenn du glaubst, in Deutschland sind die Bußgelder hoch, wirst du überrascht sein, wie hoch diese erst in Frankreich sind. Einige Beispiele werden dir das verdeutlichen:

  • Alkoholpromillegrenze überschritten: bis zu 4500 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 Kilometer pro Stunde: ab 100 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung über 20 Kilometer pro Stunde: ab 1000 Euro
  • Überfahren einer roten Ampel: ab 135 Euro
  • Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage: ab 375 Euro
  • Nicht angeschnallt: ab 135 Euro
  • Rauchen im Auto in Anwesenheit von unter 18-Jährigen: 68 Euro

Die gute Nachricht: Dir wird bei der Begleichung eines Bußgeldes innerhalb von 15 Tagen ein Rabatt gewährt!

Camping in Frankreich – wo ist es erlaubt – wo verboten?

Das Wild-Camping ist in Frankreich grundsätzlich verboten. Vor allem in der Nähe von Stränden und touristischen Ballungsgebieten sowie in Naturschutzparks wird dies streng kontrolliert und mit hohen Geldbußen bestraft.

Du kannst aber an Raststätten, Parkplätzen oder Straßenrändern für maximal sieben Tage übernachten. Manche Parkplätze sind speziell für Wohnmobile ausgerichtet und verfügen sogar über Entsorgungsstationen sowie Anschlüsse für Wasser oder Strom. Insgesamt 3.700 solcher Parkplätze, überwiegend in der Nähe von Raststätten, sind in Frankreich vorhanden. Tische, Stühle oder Zelte aufzustellen ist auf allen öffentlichen Parkplätzen und Straßen allerdings verboten.

In Nordfrankreich finden sich sogar einige Plätzchen zum Wildcampen in abgelegenen Regionen. Hier kommen in der Regel keine Kontrollen vor und die Franzosen stehen hier dem Wild-Camping offen gegenüber.

Da die Franzosen sehr gastfreundlich sind, erlauben diese auch oftmals das Campen auf Ihrem Grundstück. Alternativ bieten manche französische Gemeinden spezielle Orte zum Campen an, ohne dass es sich dabei um einen Campingplatz handelt. Schilder mit der Beschriftung „Camping reglementé – s’adresser à la mairie“ weisen darauf hin. Du musst dich dafür nur beim Bürgermeisteramt melden. Hier bekommst du dann einen Ort zum Abstellen deines Wohnwagens oder Wohnmobils zugeteilt.

Ansonsten kannst du dich auch für einen der insgesamt 11.000 Campingplätze entscheiden. Überwiegend bieten diese nicht nur Platz für das Wohnwagen- und Zelt-Camping in Frankreich, sondern verfügen auch über Stellplätze für Wohnmobile. Ratsam ist es in jedem Fall, einen bewachten Platz für das Camping in Frankreich anzusteuern.

Fazit – Mit ein wenig Vorbereitung in den perfekten Frankreich-Urlaub starten

Zugegeben: Frankreich ist kein leichtes Land, was das Reglement im Straßenverkehr und die dazugehörigen Bußgelder betrifft. Doch keine Sorge, mit diesen Hinweisen bist du bestens auf deine Camperreise vorbereitet und kannst deinen wohl verdienten Urlaub genießen. Wenn du noch das passende Fahrzeug suchst, kannst du hier ein Wohnmobil mieten. Du willst auch weiterhin immer auf dem neuesten Stand bleiben, was unsere Reisetipps und Tricks betrifft? Dann melde dich jetzt zum PaulCamper Newsletter an!

 

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3 replies on “Camping in Frankreich – Auf was du achten musst”

Empfehlenswert ist auch die „France Passion“ Plakette mit der man bei Bauernhöfen, Winzern etc. eine. Stellplatz bekommen kann.

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Hört sich für mein Wohnmobil Baujahr 1998 und mich nicht sehr Gastfreundlich an-
Also bleiben wir da weg.
So viel zum Thema Einheitlichkeit in der EU, alles nur Schmuh.

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Vielen Dank für die vielen Tipps!!:)

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